Behandlungskosten
- Privatkassen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker und evtl. auch für die verschriebenen Medikamente ganz oder teilweise – die Höhe der Übernahme richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Vertrag.
- Heilpraktikerleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen.
Patienten, die gesetzlich versichert sind, sind daher Selbstzahler; sie können jedoch die Behandlungskosten beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen.
- Alle Behandlungen werden nach dem aktuell gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in Rechnung gestellt.
- In der Regel betragen die Kosten für ein erstes ausführliches Gespräch (ca. 1,5h) € 50 - € 60, Folgetermine dauern meist 30 – 45 Minuten. Grundsätzlich richten sich die Behandlungskosten nach Art und Dauer der gewählten Therapie.
- Kosten für Laboruntersuchungen (z. B. Stuhl, Blut, Urin) werden gesondert berechnet oder dem Patienten direkt vom Labor in Rechnung gestellt.
- Der Patient trägt die Kosten für verschriebene bzw. in der Praxis zur Behandlung verwendete Medikamente
- Wenn Sie es wünschen, erstelle ich Ihnen einen Kostenplan für die geplante Therapie.